Titanoxid in dekorativer Kosmetik – Wie sicher ist der Farbstoff?

Titanoxid (TiO₂), auch bekannt als Titandioxid (oder als Lebensmittelzusatzstoff E171), ist ein weit verbreiteter Farbstoff in Kosmetikprodukten. Ob Lippenstifte, Foundations oder Puder – überall sorgt Titanoxid für eine hohe Deckkraft und leuchtende Farben. Doch wie sicher ist dieser Inhaltsstoff wirklich? Kritiker warnen vor möglichen gesundheitlichen Risiken, insbesondere in Form von Nanopartikeln. In diesem Artikel erfährst du, was du über Titanoxid in Kosmetik wissen musst, ob es Alternativen gibt und worauf du beim Kauf achten solltest.

➥ Autor: Niki Vogt

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Titanoxid in Lebensmitteln – Vom sicheren Farbstoff zum Verbot

Gesundheitsbewusste sind sofort alarmiert, wenn sie den Begriff „Titanoxid“ hören. Diese Substanz wurde bis 2016 noch als sicherer Stoff von der EU-Lebensmittelbehörde EFSA klassifiziert. Man fand es in Zahnpasta, Kaugummi, Mozzarella, Bonbons und Lutschern usw. usf. Und auch als Überzug von Dragees und Tabletten. Doch dann die Kehrtwende: Im Mai 2021 gab man zu, dass es „nicht auszuschließen“ sei, das Titanoxid das Erbgut, also die DNA, im Menschen verändere. Die Mengen, die man normalerweise zu sich nimmt, würden sehr wahrscheinlich dazu nicht ausreichen, doch da es sich anreichern kann, seien Erbgutschäden eben nicht auszuschließen. Lebensmittel mit Titanoxid in bunten Kuchenstreuseln für Kinder, in Suppen und Brotaufstrichen durften noch bis August 2022 bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum abverkauft werden.

Heute werden weltweit vier bis fünf Millionen Tonnen Titandioxid produziert. Das meiste für Farben und Lacke und technische Anwendung. Aber eben auch für Kosmetik und Körperpflege.

Titanoxid in Sonnenschutz – Noch immer erlaubt?

Bei Sonnenschutzcremes ist Titanoxid noch immer erlaubt, angeblich drohe hier keine Gefahr für die Gesundheit. Es gibt aber eine Alternative zum Titanoxid als UV-Filter: Zinkoxid. Die staubfeinen Pigmente reflektieren das Sonnenlicht, insbesondere die Wellenlängen des UV-Lichts, das den Sonnenbrand und eine mögliche Hautschädigung verhindert.

Angeblich soll Titanoxid auf der Haut unbedenklich sein, sogar in winziger Nanoform. Anders, als die neueren, chemischen UV-Lichtfilter in den Sonnenschutzcremes, die eben nicht auf der Haut bleiben, sondern in den Körper wandern, soll Titanoxid (und Zinkoxid) das nicht tun.  Diese neuen UV-Filter sind in vielen Sonnenschutzcremes und können im Blut nachgewiesen werden. Ja, sogar in der Muttermilch findet sich das Zeug und beeinträchtigen die Fruchtbarkeit bei Männern. Darunter sind in den Sonnenschutzcremes häufig verwendete aus dieser Gruppe, wie Octylsalicylat,  Octinoxat, und Avobenzon. Die sind sogar auch noch schädlich für Wasserorganismen.

Titanoxid in Sonnenschutzcremes sind also auch nach den Naturkosmetik-Standards erlaubt.

Foto: @solovei23 via envato.elements

Titanoxid in Make-up und dekorativer Kosmetik

Wenn Du ein schönes, leuchtendes Rosa als Lippenstift bevorzugst, hast Du sehr wahrscheinlich schon Titanoxid drin. Denn der Stoff lässt die Farben leuchten, weil Titanoxid (TiO2) in Kosmetik eine hervorragende Deckkraft hat, was eben auch bei Concealern, also Abdeckstifte oder flüssige Abdeck-Produkte, entscheidend ist. Gerade Produkte der dekorativen Kosmetik müssen ja deckend sein, sonst kann man die erwünschte Wirkung ja nicht erzielen. Das gilt daher auch für deckende Foundations (Make-up/Grundierung als Flüssigkeit oder festes Make-up). Da die Verwendung ja erlaubt ist und es heißt, dass es (wahrscheinlich) ungefährlich ist, wird es daher auch weiter gemacht.

Bei losen Puderprodukten gibt es eine Ausnahme, hier darf nur bis zu 25 % in dem Puder sein, denn loser, feiner Puder hat die Angewohnheit, sich beim Auftragen mit dem dicken, weichen Pinsel, als Staubwolke im Umkreis durch die Luft zu bewegen. So könnte es in Mund, Nase und Augen gelangen und damit in den Körper, vor allem in der Lunge können die festen Partikel nämlich Entzündungen auslösen – daher Vorsicht bei Puder und ähnlichen, sich in der Luft verteilenden Produkten.

Aber auch diese Menge sei nicht wirklich sicher, ließ die EFSA im Herbst 2020 wissen. Denn noch schlimmer als bei Puderprodukten fliegt das Titanoxid aus den Düsen von Haar-Styling-Spraydosen durch die Gegend und gelangt durch Einatmen über Nase und  Mund in die Schleimhäute und dadurch in den Körper. Daher dürfen seit Oktober 2020 in Sprays nur 1,4 %Titandioxid enthalten sein.

Beim morgendlichen Zurechtmachen gibt es für uns Mädels gleich zwei titandioxidhaltige Produkte in gefährlicher Nähe zum Mund: Erst die Zahnpasta und dann der Lippenstift. Die Zahnpasta wirkt sogar minutenlang in die Mundschleimhäute ein. Aber auch der Lippenstift hat gute Chancen, in Deinem Mund zu landen. Du setzt die Kaffeetasse an den Mund und schon sind in dem Schluck Spuren des Lippenstiftes, genau wie am Brötchen, das Du abbeißt. Und ohne es wirklich wahrzunehmen, leckst Du auch über Deine Lippen. Alles völlig harmlos?

Foto: @kiraliffe via envato.elements

Sicher, die Dosis macht das Gift. Doch wissen wir, wie viel wir davon eigentlich in den Körper bekommen und wie lange es darin wirkt?

Wie gelangt Titanoxid in Kosmetik in den Körper?

Das deutsche „Bundesinstitut für Risikobewertung“ schreibt, es könne nicht beurteilen, ob die Bewertung der EFSA zu E171 in Lebensmitteln auf Titandioxid als Farbstoff in Kosmetika übertragbar sei. Deshalb empfiehlt es den EFSA-Experten zu prüfen, ob TiO2 in Lippenstiften und Zahncremes sicher ist.

Aber so unsicher ist sich das Bundesinstitut nun doch nicht, wenn es ziemlich deutlich unter dem Punkt Wie kann Titanoxid aufgenommen werden? schreibt:

„Bei einer Bewertung der gesundheitlichen Risiken eines Stoffes müssen alle wichtigen Aufnahmewege betrachtet werden, also die Aufnahme über die Haut (dermal), die Atemwege (inhalativ) oder über den Verdauungstrakt (oral).

Im Fall von Titandioxid wird aus Sicht der Risikobewertung vor allem das Einatmen von feinen Titandioxid-Partikeln und insbesondere von Nanopartikeln als gesundheitlich kritisch angesehen, da diese in Tierstudien zum Teil tief in die Lunge eindringen und chronische Entzündungen hervorrufen können. In Ratten führte das Einatmen extrem hoher Titandioxid-Konzentrationen über einen sehr langen Zeitraum (über die gesamte Lebenszeit der Tiere) zur Bildung von Lungentumoren. Ob diese Ergebnisse auf den Menschen übertragbar sind, ist zurzeit Gegenstand wissenschaftlicher Diskussion (s. u. „Bewertung von Titandioxid im Rahmen der europäischen Chemikalienregulationen“).

Die orale Aufnahme von Titandioxid wurde bei der gesundheitlichen Bewertung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171 durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) berücksichtigt. Die Risikobewertung war Grundlage für den EU-weiten Entzug der Zulassung im Jahr 2022. Auch für die Beurteilung von Titandioxid als Bestandteil von Lebensmittelkontaktmaterialien wurden entsprechende Daten herangezogen.

Über die Haut, z. B. über Hautpflegeprodukte, wird Titandioxid nach aktuellem Stand des Wissens nicht aufgenommen.

Foto: @wirestock via envato.elements

Einen speziellen Fall stellt die Aufnahme von Titandioxid über Tätowiermittel dar. Titandioxid wird in Tätowiermitteln und Permanent Make-up als Weißpigment bzw. in Mischung mit Pigmenten zur Erzeugung bestimmter Farbtöne verwendet. Die Kristallform, die in Tätowiermitteln überwiegend verwendet wird, ist Rutil.“

Gesetzliche Regelungen für die Verwendung

Und unter der Überschrift (ein paar Reihen tiefer) „Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Verwendung von Titanoxid in kosmetischen Mitteln?“ lesen wir vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung:

Zur Verwendung in kosmetischen Mitteln ist Titandioxid in zwei Positivlisten der EU-Kosmetikverordnung (EU-KVO, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) aufgeführt, und zwar in der Liste der Farbstoffe (Anhang IV der EU-KVO) und in der Liste der Filter zum Schutz vor ultravioletter Strahlung (Anhang VI der EU-KVO).

In UV-Filtern wird nanoskaliges und nicht-nanoskaliges Titandioxid verwendet. Die transparente Erscheinung der Nanoform ist bei der Auftragung auf die Haut von Vorteil. Derzeit sind nur bestimmte Nanoformen von Titandioxid als UV-Filter in der aktuell gültigen Fassung der Kosmetikverordnung in Anhang VI gelistet. Die Aufnahme eines Stoffes in die Positivlisten der EU-KVO erfolgt auf Basis einer Sicherheitsbewertung des Stoffes durch das wissenschaftliche Experten-Komitee der EU-Kommission, das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS, Wissenschaftlicher Ausschuss Verbrauchersicherheit). Titandioxid (Nano) darf nicht in solchen Sonnenschutzsprays verwendet werden, in denen Partikel enthalten sind, die aufgrund ihrer geringen Größe über das Lungenepithel inhalativ aufgenommen werden können.

Titandioxid wird auch als Pigment eingesetzt, z. B. in Zahnpasta. Gemäß einer wissenschaftlichen Empfehlung des SCCS an die EU-Kommission wird sich das Komitee mit dieser Verwendung noch mal beschäftigen, sobald die Industrie neue Daten zur Spezifikation und zum toxikologischen Profil der in diesen Produkten eingesetzten Titandioxid-Qualitäten vorgelegt hat.

Bei den als UV-Filter verwendeten Titandioxid-Qualitäten (s. o.) handelt es sich um andere Materialien (Partikelgrößenverteilung, Beschichtung etc.); diese Materialien sind nicht Gegenstand der Neubewertung.

Foto: @AtlasComposer via envato.elements

Ist Titanoxid in Kosmetik wirklich sicher?

Es scheint, dass man sich nicht wirklich sicher ist, ob das Titandioxid wirklich so harmlos ist, wie man vermutet. Man hat sich immerhin bis 2016 völlig in Sicherheit gewiegt mit dem Zeug. Besonders kritisch ist, dass die Industrie selbst neue Studien zur Sicherheit von Titanoxid liefern soll – ein potenzieller Interessenkonflikt.

Das gilt auch für die Nano-Partikel-Diskussion beim Titandioxid. Ultrafeines Titandioxid muss in der Inhaltsliste aufgeführt werden, weil es eben so fein ist, dass es womöglich sehr wohl durch die Haut dringen kann. „Normales“ TiO2 könne gar nicht die Hautbarriere durchdringen. Das Problem: Reines(!) Titandioxid in Pulverform enthält immer auch gewisse Anteile an Nanopartikeln. Die verschwinden sehr wohl durch die Haut in den Körper und niemand weiß, wohin sie wandern, wie lange sie bleiben und was die anrichten. Das gilt bei Nanos auch auf der Haut, denn Nano-Größen kann die Haut nicht abhalten.

Fazit

Obwohl Titanoxid in Kosmetik weiterhin erlaubt ist, gibt es berechtigte Zweifel an seiner Sicherheit – insbesondere bei Nanopartikeln und inhalierbaren Produkten wie Puder oder Sprays.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf Alternativen wie Zinkoxid setzen oder auf Produkte ohne Titanoxid zurückgreifen. Ein Blick auf die Inhaltsstoffliste lohnt sich also, besonders bei Lippenstiften, Zahnpasta und Puder.

Lies hier auch unseren Artikel über Titanoxid als Weißmacher in Medikamenten.

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Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen können die Beratung durch einen Arzt nicht ersetzen – sie sind keine medizinischen Anweisungen. Die Informationen dienen der Vermittlung von Wissen und können die individuelle Betreuung bei einem Sprechstundenbesuch nicht ersetzen. Die Umsetzung der hier gegebenen Empfehlungen sollte deshalb immer mit einem qualifizierten Therapeuten abgesprochen werden. Das Befolgen der Empfehlungen erfolgt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung

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