WHO-Pandemievertrag: Ein Trojanisches Pferd für Grundrechtseinschränkungen?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) arbeitet an einem neuen WHO-Pandemievertrag, der die internationale Zusammenarbeit bei Pandemien verbessern soll. Doch was sich als Sicherheitsnetz für die globale Gesundheit tarnt, birgt potenzielle Risiken für die nationalstaatliche Souveränität und bürgerliche Freiheitsrechte. Die neuen Bestimmungen des Vertrags erweitern die Befugnisse der WHO erheblich und könnten tiefgreifende Auswirkungen auf die Grundrechte der Menschen weltweit haben. In diesem Artikel beleuchten wir die umstrittensten Neuerungen des Vertrags und ihre möglichen Konsequenzen.

➥ Autor: Jana Witschetzky

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1. Übertragbare Verpflichtungen und Souveränität der Staaten (Artikel 3, S. 4)

Neu: Der Vertrag betont zwar die nationale Souveränität, verpflichtet die Staaten aber gleichzeitig zur Kooperation mit der WHO in allen Bereichen der Pandemieprävention, -vorbereitung und -reaktion.

Problematisch: Während offiziell die Souveränität der Staaten anerkannt wird, können durch übertragbare Verpflichtungen internationale Mechanismen etabliert werden, die nationale Entscheidungsfreiheit einschränken. Zwar bleibt die letzte Entscheidung über Maßnahmen bei den Staaten, doch durch finanzielle und politische Abhängigkeiten könnte der Einfluss der WHO auf nationale Gesundheitsstrategien erheblich wachsen.

2. WHO als zentrale Steuerungsinstanz (Artikel 4, S. 5)

Neu: Die WHO erhält die Rolle der zentralen Koordinationsstelle für Pandemieprävention, -überwachung und -reaktion. Die Staaten verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit der WHO, um eine einheitliche und koordinierte globale Reaktion sicherzustellen.

Problematisch: Diese Regelung gibt der WHO eine führende Rolle, ohne dass diese einer direkten demokratischen Kontrolle durch nationale Parlamente unterliegt. Nationale Regierungen müssten ihre Gesundheitsmaßnahmen mit WHO-Vorgaben abstimmen, was die Entscheidungsfreiheit einschränken könnte.

3. Verpflichtende Weitergabe von genetischen Daten von Krankheitserregern (Artikel 12, S. 13)

Neu: Staaten müssen genetische Sequenzdaten und biologische Proben von Krankheitserregern mit Pandemiepotenzial an die WHO und internationale Datenbanken weitergeben.

Problematisch: Diese Regelung könnte zu einem Verlust der nationalen Kontrolle über sensible Gesundheitsdaten führen. Zwar bleibt den Staaten die Möglichkeit, eigene Zugangsregeln zu diesen Daten zu definieren, doch es bleibt unklar, wie der Missbrauch solcher Informationen verhindert werden kann.

Foto: @drazenphoto via envato.elements

4. Globale Verteilung von medizinischen Produkten (Artikel 10, S. 11)

Neu: Hersteller pandemiebezogener Produkte wie Impfstoffe und Medikamente werden verpflichtet, einen festgelegten Prozentsatz ihrer Produktion kostenlos oder zu reduzierten Preisen abzugeben.

Problematisch: Diese Regelung könnte zu Versorgungsproblemen und weniger Investitionen in medizinische Innovationen führen. Zwar bleibt es den Staaten überlassen, wie sie diese Maßnahmen umsetzen, doch wirtschaftliche Interessenkonflikte zwischen nationalen Bedürfnissen und globalen Verteilungsmechanismen könnten entstehen.

5. „One Health“-Ansatz und erweiterte Überwachung (Artikel 5, S. 7)

Neu: Der Vertrag verankert den „One Health“-Ansatz, der die Gesundheit von Menschen, Tieren und der Umwelt als miteinander verknüpft betrachtet. Dies führt zu einer Ausweitung der Überwachung auf Bereiche wie Landwirtschaft, Wildtiere und Umweltfaktoren.

Problematisch: Während der Ansatz sinnvoll erscheint, könnten nationale Regulierungen in diesen Bereichen zunehmend durch internationale Vorgaben beeinflusst werden. Maßnahmen wie Tierbestandreduzierungen oder Einschränkungen in der Landwirtschaft könnten unter dem Deckmantel der Pandemievorsorge gerechtfertigt werden.

6. Regulierung von Informationen „Desinformation und Fehlinformation“ (Artikel 18, S. 20)

Neu: Staaten verpflichten sich, Maßnahmen gegen „Fehlinformationen“ und „Desinformation“ zu ergreifen. Dabei sollen sie mit internationalen Organisationen und Plattformen kooperieren.

Problematisch: Die Bekämpfung von Fehlinformationen ist wichtig, doch wer entscheidet, was als „Fehlinformation“ gilt? Ohne klare Definitionen besteht das Risiko, dass legitime Kritik an Pandemie-Maßnahmen oder Impfstrategien unterdrückt wird. Eine transparente und demokratische Kontrolle dieser Maßnahmen wäre notwendig.

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7. Finanzierungsmechanismus und globale Umverteilung (Artikel 20, S. 21)

Neu: Ein zentraler Finanzierungsmechanismus wird geschaffen, um die Umsetzung des Vertrags sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten müssen Beiträge leisten, um die Finanzierung internationaler Maßnahmen zur Pandemieprävention zu gewährleisten.

Problematisch: Während eine koordinierte Finanzierung sinnvoll erscheint, könnte sie für wirtschaftlich schwächere Staaten zu einer Belastung werden. Zudem bleibt unklar, wie die Mittelvergabe im Detail geregelt wird und ob eine gerechte Verteilung der Ressourcen sichergestellt ist.

8. Vertragsänderung durch Mehrheitsbeschluss (Artikel 29, S. 26)

Neu: Der Vertrag kann durch eine Dreiviertelmehrheit der Mitgliedstaaten geändert werden, ohne dass alle Unterzeichnerstaaten zustimmen müssen.

Problematisch: Staaten, die einer neuen Regelung nicht zustimmen, könnten trotzdem daran gebunden sein. Zwar bleibt theoretisch die Möglichkeit des Austritts, doch wirtschaftlicher und diplomatischer Druck könnten dies erschweren.

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Zusätzliche Analyse durch Uwe Kranz

Laut Uwe Kranz, dem ehemaligen Präsidenten des Landeskriminalamts Thüringen, verfolgt die WHO von Beginn an eine Agenda der Bevölkerungskontrolle und der Machterweiterung. Er kritisiert, dass die International Health Regulations (IHR) sowie der Pandemievertrag den Weg zu einer globalen Gesundheitsregierung ebnen könnten. Besonders problematisch sei der „One Health“-Ansatz, der nicht nur die Gesundheit von Menschen, sondern auch von Tieren und Pflanzen unter die Kontrolle der WHO stellen würde.

Kranz hebt hervor, dass viele Entwicklungsländer sich gegen den Pandemievertrag wehren, da sie eine gleichberechtigte Beteiligung und einen fairen Zugang zu medizinischen Ressourcen fordern. Auch in westlichen Ländern gibt es Widerstand, doch die deutschen und österreichischen Regierungen unterstützen den Vertrag bislang.

Er warnt davor, dass der WHO-Generaldirektor künftig Pandemien ausrufen und weitreichende Maßnahmen ohne nationale Zustimmung erlassen könnte. Zudem kritisiert er, dass Bundestagsabgeordnete kaum über den Vertrag informiert seien und die öffentliche Debatte darüber nahezu nicht stattfinde. Kranz fordert die Bürger auf, aktiv zu werden, Demonstrationen zu organisieren und politischen Druck auf die Regierungen auszuüben.

Fazit: WHO-Pandemievertrag

Der WHO-Pandemievertrag beinhaltet weitreichende Neuerungen, die tief in die Souveränität der Staaten und die Grundrechte der Bürger eingreifen könnten. Besonders problematisch sind die verstärkte Einflussnahme der WHO, die Verpflichtung zur Weitergabe sensibler Gesundheitsdaten, die potenzielle Einschränkung der Meinungsfreiheit durch eine zentrale Regulierung von Informationen sowie wirtschaftliche Interessenkonflikte bei der globalen Verteilung von finanziellen Mitteln und medizinischen Produkten.

Während einige Maßnahmen sinnvoll erscheinen, bleibt offen, inwiefern nationale Parlamente und Bürger eine demokratische Kontrolle über die Umsetzung behalten. Es ist daher dringend notwendig, dass Bürger und nationale Regierungen sich kritisch mit dem Inhalt auseinandersetzen und eine breite gesellschaftliche Debatte führen, bevor dieser Vertrag in Kraft tritt.

Die Frage bleibt: Wie viel Entscheidungsfreiheit wollen wir wirklich an eine internationale Organisation abgeben?

Quellenangabe: Revised draft of the negotiating text of the WHO Pandemic Agreement – A/INB/9/3 – 13 March 2024

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